Häufige Fragen und Antworten
Nur Ihr Hausarzt oder Facharzt kann Ihnen ein Rezept für Physiotherapie ausstellen, nachdem er aufgrund der Diagnose und die mit dieser einhergehenden Leitsymtomatik (Funktionsstörung/Schädigung) eine therapiebegründete Verordnung für sinnvoll erachtet.
Ja. Wenn eine Diagnose von Ihrem behandelnden Arzt vorliegt, machen wir gerne mit Ihnen einen Behandlungsvertrag, in dem Menge und Preis der Therapie aufgeführt sind. So unterliegen sie keinen Richtlinien des Heilmittelkataloges.
Die Heilmittelverordnung sieht als Regelbehandlungszeit für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen Richtwerte zwischen 20 und 60 Minuten vor, je nach Verordnung. Die Vor- und Nachbereitung ist Bestandteil der Behandlungszeit.
Ja, seit dem 1. Januar 2004 gelten die folgenden vom Gesetzgeber festgelegten Zuzahlungen:
Ihr Eigenanteil beträgt 10% der Kosten für die Physiotherapie sowie 10,00€ als Sockelbetrag je Rezept. Jedoch greifen auch hier die Möglichkeiten der Zuzahlungsbefreiung. Die Zuzahlungen sind direkt in der Physiotherapie zu leisten, wir stellen Ihnen hierüber eine Quittung aus.
Zuzahlungen können sowohl in bar, aber auch mit Karte beglichen werden!
Je Rezept darf Ihnen Ihr Arzt bis zu 6 Einheiten in der physikalischen Therapie und 10 Einheiten bei neurologischen Erkrankungen sowie Kindern verordnen. Nach dem diagnosebezogenen Verordnungsfall bzw. der damit verbundenen orientierenden Behandlungsmenge prüft Ihr Arzt den Erfolg der Behandlung und stellt Ihnen ggf. weitere Verordnungen aus.
Wenn Ihr Arzt nichts anderes verordnet hat, müssen Sie die Behandlung bei der Physikalischen Therapie innerhalb 28 Tagen nach Ausstellung des Rezeptes beginnen.
Wenn Sie eine Verordnung für Heilmittel haben, setzen Sie sich deshalb bitte umgehend mit uns in Verbindung.
Die wöchentliche Behandlungsfrequenz (1-3 pro Woche etc.) wird vom Arzt auf dem Rezept festgelegt und muss von Patienten/Therapeuten eingehalten werden. Wir sind bestrebt, die Vorgaben auf dem Rezept einzuhalten.
Wenn Sie die Behandlungen über einen längeren Zeitraum unterbrechen, verliert das Rezept seine Gültigkeit. Auch hier gelten bestimmte Fristen, aber auch Ausnahmen. Bei der Physikalischen Therapie dürfen zwischen zwei Heilmittelbehandlungen in der Regel nicht mehr als 14 Tage liegen.
Ja. Wenn es medizinisch notwendig ist, können in besonderen Fällen bzw. bei bestimmten Diagnosen Heilmittel auch über einen längeren Zeitraum verordnet werden. Auch bei langfristigen Verordnungen gelten die allgemeinen Zuzahlungen sowie die Möglichkeiten der Befreiung.
Wir garantieren Ihnen in der Regel, dass Sie pünktlich zum genannten Termin behandelt werden und somit keine Wartezeit mitbringen müssen.
Falls Sie einen Behandlungstermin nicht wahrnehmen können, informieren Sie uns spätestens 24 Stunden vorher. So geben Sie uns rechtzeitig die Gelegenheit, den freigewordenen Termin anderweitig zu vergeben bzw. eine Terminverschiebung zu organisieren.
Terminabsagen können telefonisch, per Mail, aber auch auf unserem Anrufbeantworter erfolgen!
Entweder bei einer chronischen Krankheit (die nach Heilmittelkatalog genau definiert ist), wird eine Befreiung von der Krankenkasse vorgenommen. Diese Befreiung findet jedoch erst statt, wenn ihre Zuzahlungskosten 1% des monatlichen Einkommens ausmachen. Oder bei einer gewissen Einkommensgrenze. Ab 2% Zuzahlungskosten vom monatlichen Einkommen wird man dann auch befreit. Um die Befreiung zu erhalten, müssen Quittungen aufbewahrt werden. Sie dienen als Beleg der Zuzahlungskosten und müssen bei der Krankenkasse eingereicht werden, sobald man über den 1 bzw. 2% liegt.
Sie fragen am besten bei Ihrer Krankenkasse nach. Manche Krankenkassen bieten an, dass ihre Versicherten den Prozentsatz am Anfang des Jahres zahlen, um dann sofort befreit zu werden. Damit spart man den Aufwand Belege zu sammeln und einzureichen. Sinnvoll ist dies bei den chronischen Patienten, die auf jeden Fall schnell über 1% kommen.
Aufgrund der Vielzahl von gesetzlichen Krankenkassen, die bereits osteopathische Behandlungen bezuschussen, bitten wir Sie uns direkt auf Ihre Kasse anzusprechen. Auch über die Höhe der Erstattung geben wir Ihnen gerne Auskunft.
Für die Abrechnung mit Ihrer Kasse brauchen Sie ein Privatrezept, mit einer Diagnose und der Osteopathie als Heilmittel. Nach den Behandlungen bekommen Sie von uns eine Rechnung, deren Betrag Sie an uns überweisen. Das Duplikat können Sie bei Ihrer Kasse zur Kostenerstattung einreichen.
Ja. Ein Badetuch, eine saubere Mund-Nasen-Bedeckung und in Absprache mit dem Therapeuten sportliche Kleidung.
Haben Sie Arztberichte, Röntgenaufnahmen ect., dann bitten wir Sie uns diese zur Ansicht mitzubringen.